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Weitere Rechtsbereiche

Rechtsanwältin Christa Heiermann berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Familienrechtliche Mandate erfordern eine sorgfältige und intensive Begleitung. Die rechtlich zu klärenden Fragen haben grundsätzlich unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche und wirtschaftliche Situation der Mandanten.

Ist eine Ehescheidung gewünscht oder gewollt, so muss nach der geltenden Verfahrensordnung das zuständige Familiengericht eingeschaltet werden. Insofern ist ein gerichtliches Verfahren unumgänglich.

Im Übrigen können viele familienrechtliche Fragen außergerichtlich durch vertragliche Regelungen einer Lösung zugeführt werden. Diese Vorgehensweise liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Mandanten, da gerichtliche Verfahren regelmäßig höhere Kosten auslösen. Ferner ist der zeitliche Umfang eines gerichtlichen Verfahrens bis zu dessen endgültigem Abschluss grundsätzlich nicht verlässlich einzuschätzen. Schließlich hindern gerichtliche Verfahren häufig, dass eine Beruhigung der eigenen Lebenssituation zeitnah eintreten kann, was sich besonders negativ – auch auf die Entwicklung der Kinder – auswirken kann.

Trennungen sind emotional belastet, auch wenn die jeweiligen Partnerinnen und Partner einvernehmliche Lösungen für die rechtlich zu klärenden Fragen anstreben.

Frau Rechtsanwältin Christa Heiermann sieht ihre anwaltliche Aufgabe deshalb darin, Konflikte zu vermeiden beziehungsweise bereits entstandene Konflikte abzubauen und zu schlichten. Dabei begleitet und unterstützt sie ihre Mandanten sachlich und interessengerecht.

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Elterliche Sorge (auch Umgang)
  • Vermögensauseinandersetzung/Zugewinn
  • Hausrat
  • Immobilien/Wohnung
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen