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Bau- & Architektenrecht

Die öffentliche Hand ist ein wichtiger Bauherr. Bauprojekte verlangen belastbare Vertragsregelungen im Verhältnis zu den weiteren Akteuren. Dazu gehören die planenden und ausführenden Unternehmen ebenso wie Architekten, Ingenieure, Statiker und Handwerker.

Wir beraten zu allen aktuellen Themen im privaten Bau- und Architektenrecht, gestalten Bau- wie Architektenverträge und vertreten Sie außergerichtlich sowie in Gerichtsverfahren.

  • Erstellung von Bau- und Architektenverträgen
  • Vertretung von Interessen in baurechtlichen Streitigkeiten unter Berücksichtigung des vorangegangenen Ausschreibungsprozesses
  • Prüfen und Abwehren der Berechtigung erhobener Nachtragsforderungen
  • Begleitung und Sicherung Ihrer Rechtsposition in Beweissicherungsverfahren