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Hochschulrecht

Die Verankerung des Hochschulrechts und des gesamten Hochschulwesens ist die durch Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz (GG) garantierte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Wir beraten und vertreten Hochschulen, Professoren sowie andere Beschäftigte zu folgenden Themen:

  • Hochschulorganisation
  • Hochschulautonomie
  • Beamtenrechtliche Fragen, vor allem zur besonderen Stellung der Hochschullehrer und des übrigen wissenschaftlichen Personals
  • Auswahlverfahren und Ruferteilung, Konkurrentenverfahren
  • Berufungsvereinbarungen
  • Nebentätigkeiten
  • Leistungsbezüge
  • Freiheit von Forschung und Lehre
  • Gleichberechtigte Teilhabe an Haushaltsmitteln
  • Lehrverpflichtungen
  • Drittmittel
  • Befristungen
  • Juniorprofessuren
  • Prüfungsrecht
  • Besoldung/Versorgung
  • Promotionen
  • Habilitationen
  • Außerplanmäßige Professuren
  • Mitgliedschaftsrecht
  • Korporationsrecht (Zugehörigkeit zur Gruppe der selbstständig Lehrenden)
  • Arbeitsrecht des nicht verbeamteten (wissenschaftlichen) Personals
  • Teilzeit
  • Befristung (WissZeitVG und TzBfG)