Hochschulrecht
Die Verankerung des Hochschulrechts und des gesamten Hochschulwesens ist die durch Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz (GG) garantierte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Wir beraten und vertreten Hochschulen, Professoren sowie andere Beschäftigte zu folgenden Themen:
- Hochschulorganisation
- Hochschulautonomie
- Beamtenrechtliche Fragen, vor allem zur besonderen Stellung der Hochschullehrer und des übrigen wissenschaftlichen Personals
- Auswahlverfahren und Ruferteilung, Konkurrentenverfahren
- Berufungsvereinbarungen
- Nebentätigkeiten
- Leistungsbezüge
- Freiheit von Forschung und Lehre
- Gleichberechtigte Teilhabe an Haushaltsmitteln
- Lehrverpflichtungen
- Drittmittel
- Befristungen
- Juniorprofessuren
- Prüfungsrecht
- Besoldung/Versorgung
- Promotionen
- Habilitationen
- Außerplanmäßige Professuren
- Mitgliedschaftsrecht
- Korporationsrecht (Zugehörigkeit zur Gruppe der selbstständig Lehrenden)
- Arbeitsrecht des nicht verbeamteten (wissenschaftlichen) Personals
- Teilzeit
- Befristung (WissZeitVG und TzBfG)