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Staatshaftungsrecht

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Staatshaftungsrecht! Das Staatshaftungsrecht umfasst als Oberbegriff das Recht der staatlichen Ersatzleistungen, insbesondere Ansprüche aus

  • Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG)
  • dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch
  • der gemeinschaftsrechtlich (europarechtlich) begründeten Staatshaftung
  • öffentlich-rechtlicher Gefährdungshaftung
  • Haftung wegen Pflichtverletzung im Rahmen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse
  • Entschädigungsansprüchen
  • Enteignung und Enteignungsgleichem Eingriff
  • dem Allgemeinen Aufopferungsanspruch