Staatshaftungsrecht
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Staatshaftungsrecht! Das Staatshaftungsrecht umfasst als Oberbegriff das Recht der staatlichen Ersatzleistungen, insbesondere Ansprüche aus
- Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG)
- dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch
- der gemeinschaftsrechtlich (europarechtlich) begründeten Staatshaftung
- öffentlich-rechtlicher Gefährdungshaftung
- Haftung wegen Pflichtverletzung im Rahmen verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse
- Entschädigungsansprüchen
- Enteignung und Enteignungsgleichem Eingriff
- dem Allgemeinen Aufopferungsanspruch