Erfolg vor dem BVerwG: Mandantin darf sich weiter Volljuristin nennen.

Nach fast 10 Jahren Gewissheit: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass unserer Mandantin kein Täuschungsversuch vorgeworfen werden kann und bestätigt damit das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.

Der Vorwurf, sie habe von einem ehemaligen Richter Prüfungsunterlagen für das zweite Staatsexamen gekauft, ist nicht bewiesen. Die Beschwerde des Landesjustizprüfungsamts Niedersachsen gegen das Urteil der Vorinstanz blieb ohne Erfolg.

Unsere Mandantin behält ihr zweites Staatsexamen und darf sich weiterhin Volljuristin nennen.

Veröffentlicht:
16 Apr. 2025
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