Compliance
Die Verpflichtung zur Befolgung aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen – „Compliance“- ist nichts Neues. Gleichwohl ist das Thema, forciert durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Fälle und nicht zuletzt auch durch die EU (Hinweisgeberschutzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), kein „alter Wein in neuen Schläuchen“, sondern hochaktuell und spielt in der Unternehmenspraxis eine zentrale Rolle.
Auch diejenigen, die zwar nicht unmittelbar einen Rechtsverstoß aus dem Unternehmen heraus begangen haben, aber verantwortlich dafür sind, dass Rechtsverletzungen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit zu unterbleiben haben (Vorstände, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte) werden zunehmend gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Dem Unternehmen selber drohen Geldbußen und / oder Schadensersatzpflichten sowie in vielen Fällen eine Beeinträchtigung der Reputation.
Es häufen sich Hinweise auf Verletzungen der Compliance (sog. Whistleblowing), weil
- das Problembewusstsein der Betroffenen wächst und
- die Hemmschwelle zur Meldung von Rechtsverletzungen sinkt,
- Unternehmen grundsätzlich zur Einführung von internen Meldestellen verpflichtet sind.
Organisatorisch kann der interne Whistleblowing – Kanal/- Meldeweg auch zu einer extern bestellten Ombudsperson („Ombudsfrau/ Ombudsmann“) führen. Die Ombudsperson genießt häufig eher das Vertrauen potentieller Hinweisgebenden und kann deren Identität effektiver schützen. Sie leitet die Hinweise an die intern mit der Untersuchung beauftragte Stelle weiter, damit diese angemessene Folgemaßnahmen veranlasst.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne.