Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst im weitesten Sinne die rechtlichen Regelungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.

Wir beraten und vertreten insbesondere Unternehmen und Bürger in Altlastenfällen in planungs-, bodenschutz- und wasserrechtlichen Verfahren zu folgenden Themen:

  • Benutzung von Gewässern
  • Bewilligungen und Erlaubnisse
  • Wasserkraftnutzung
  • Hochwasserschutz
  • Sanierungsuntersuchungen
  • Sanierungsplanung
  • Sanierungsvertrag
  • Anordnungen zur Altlastensanierung
  • Ausgleichsansprüche
Ihre Ansprechpersonen:
Im öffentlichen Sektor zuhause

Kompetenzen

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Bau & Architektenrecht