Verwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten öffentlich rechtliche Körperschaften in Bund und Ländern und auch Private in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht sowie in der Sozialgerichtsbarkeit und vor dem Bundesverfassungsgericht.
In den folgenden drei Schwerpunkten finden Sie weitere Informationen über unsere Kompetenzen und Erfahrungen:
Erfahrung und Referenzen im Verwaltungsrecht
- Vertretung des Bundes und von Landesbehörden in Staatshaftungssachen
- Beratung und Vertretung berufsständischer Kammern und Zulassungsbehörden in haushaltsrechtlichen, dienstrechtlichen, berufsrechtlichen und staatshaftungsrechtlichen Fragen
- Beratung und Vertretung von Sozialversicherungsträgern in organisationsrechtlichen, dienstrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen
- Beratung und Vertretung einer Versorgungskasse in beamtenversorgungsrechtlichen Fragen
- Beratung und Vertretung einer Entsorgungsgesellschaft der öffentlichen Hand im Rahmen einer Umstrukturierung
- Beratung von Stiftungen des öffentlichen Rechts und Gewerkschaften in beamtenrechtlichen Fragen
- Beratung einer Landtagsfraktion und Fraktionen in kommunalen Vertretungen in dienstrechtlichen Fragen
- Vertretung von Antragstellern, Beigeladenen und Dienstherrn in zahlreichen Konkurrentenverfahren um Führungspositionen
- Beratung und Vertretung evangelischer Gliedkirchen und von Kirchenbeamten in dienstrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Vertretung von Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) in beamtenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten
- Vertretung von Beschwerdeführern in Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Die grundrechtliche Verankerung des Hochschulrechts und des gesamten Hochschulwesens erfolgt durch die in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.
- Beratung und Vertretung von Hochschulen in dienstrechtlichen und hochschulrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Titelentziehungsverfahren
- Verfahren zur korporationsrechtlichen Zugehörigkeit der außerplanmäßigen Professoren zur Professorengruppe
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die hochschulmedizinischen Regelungen des NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz)
- Vertretung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der Arbeitszeit (Unterrichtsverpflichtung)
vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg
- Beratung und Vertretung von Gewerkschaften in beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen, z.B. zur amtsangemessenen Alimentation und Arbeitszeit
- Beratung und Vertretung von Unternehmen in Altlastenfällen (Sanierungsverfügungen, Sanierungsplan, Sanierungsvertrag)
- Versicherungsunternehmen in gebührenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen
- Vertretung von Bürgerinitiativen (atomrechtliches Genehmigungsverfahren, Wasserkraftwerk)