Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten öffentlich rechtliche Körperschaften in Bund und Ländern und auch Private in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht sowie in der Sozialgerichtsbarkeit und vor dem Bundesverfassungsgericht.

In den folgenden drei Schwerpunkten finden Sie weitere Informationen über unsere Kompetenzen und Erfahrungen:

Im Bereich des Beamtenrechts vertreten wir Dienstherren, Beamte und Richter außergerichtlich wie gerichtlich bis zum Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht sowie bei den Richterdienstgerichten. Im Fokus stehen Fragen aller Beamten- und Richterverhältnisse, rund um

  • Ernennungen/Beförderungen, insbesondere Konkurrentenverfahren, Auswahl nach Bestenauslesegrundsatz – Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz –
  • Beurteilungen
  • Laufbahnerfordernisse, Probezeit, Erprobungen auf höherwertigen Dienstposten, Aufstieg
  • Abordnungen, Versetzungen, Umsetzungen, Zuweisungen, Umbildungen von Körperschaften
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Besoldung, Versorgung, Rückforderung von Bezügen
  • Entlassung von Widerrufsbeamten, Probebeamten und -richtern
  • Versetzung in den Ruhestand, Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit
  • Eintritt in den Ruhestand und Altersgrenzen
  • Nebentätigkeiten (Anzeigepflicht und Verbot)
  • Beihilfe in Krankheitsfällen
  • Fürsorgepflicht
  • Disziplinarrecht
  • Schadensersatz
  • Personalaktenführung, Datenschutz
  • Personalvertretungsrecht
Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz (GG) garantiert die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Daran richtet sich das gesamte Hochschulrecht aus.

Wir beraten und vertreten Hochschulen, Professoren sowie andere Beschäftigte zu folgenden Themen:

  • Hochschulorganisation
  • Hochschulautonomie
  • Beamtenrechtliche Fragen, vor allem zur besonderen Stellung der Hochschullehrer und des übrigen wissenschaftlichen Personals
  • Auswahlverfahren und Ruferteilung, Konkurrentenverfahren
  • Berufungsvereinbarungen
  • Nebentätigkeiten
  • Leistungsbezüge
  • Freiheit von Forschung und Lehre
  • Gleichberechtigte Teilhabe an Haushaltsmitteln
  • Lehrverpflichtungen
  • Drittmittel
  • Befristungen
  • Juniorprofessuren
  • Tenure Track
  • Prüfungsrecht
  • Besoldung/Versorgung
  • Promotionen
  • Habilitationen
  • Außerplanmäßige Professuren
  • Mitgliedschaftsrecht
  • Korporationsrecht (Zugehörigkeit zur Gruppe der selbstständig Lehrenden)
  • Arbeitsrecht des nicht verbeamteten (wissenschaftlichen) Personals
  • Teilzeit
  • Befristung (WissZeitVG und TzBfG)
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Staatshaftungsrecht. Das Staatshaftungsrecht umfasst das Recht der staatlichen Ersatzleistungen, insbesondere Ansprüche aus:

  • Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG)
  • dem beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch
  • der gemeinschaftsrechtlich (europarechtlich) begründeten Staatshaftung
  • der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung
  • Haftung wegen Pflichtverletzung im Rahmen verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen
  • Entschädigungsansprüchen
  • Enteignung, Enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff
  • dem Allgemeinen Aufopferungsanspruch

Erfahrung und Referenzen im Verwaltungsrecht

  • Vertretung des Bundes und von Landesbehörden in Staatshaftungssachen
  • Beratung und Vertretung berufsständischer Kammern und Zulassungsbehörden in haushaltsrechtlichen, dienstrechtlichen, berufsrechtlichen und staatshaftungsrechtlichen Fragen
  • Beratung und Vertretung von Sozialversicherungsträgern in organisationsrechtlichen, dienstrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen
  • Beratung und Vertretung einer Versorgungskasse in beamtenversorgungsrechtlichen Fragen
  • Beratung und Vertretung einer Entsorgungsgesellschaft der öffentlichen Hand im Rahmen einer Umstrukturierung
  • Beratung von Stiftungen des öffentlichen Rechts und Gewerkschaften in beamtenrechtlichen Fragen
  • Beratung einer Landtagsfraktion und Fraktionen in kommunalen Vertretungen in dienstrechtlichen Fragen
  • Vertretung von Antragstellern, Beigeladenen und Dienstherrn in zahlreichen Konkurrentenverfahren um Führungspositionen
  • Beratung und Vertretung evangelischer Gliedkirchen und von Kirchenbeamten in dienstrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung von Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) in beamtenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung von Beschwerdeführern in Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Die grundrechtliche Verankerung des Hochschulrechts und des gesamten Hochschulwesens erfolgt durch die in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

  • Beratung und Vertretung von Hochschulen in dienstrechtlichen und hochschulrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Titelentziehungsverfahren
  • Verfahren zur korporationsrechtlichen Zugehörigkeit der außerplanmäßigen Professoren zur Professorengruppe
  • Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die hochschulmedizinischen Regelungen des NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz)
  • Vertretung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der Arbeitszeit (Unterrichtsverpflichtung)
    vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg
  • Beratung und Vertretung von Gewerkschaften in beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen, z.B. zur amtsangemessenen Alimentation und Arbeitszeit
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen in Altlastenfällen (Sanierungsverfügungen, Sanierungsplan, Sanierungsvertrag)
  • Versicherungsunternehmen in gebührenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen
  • Vertretung von Bürgerinitiativen (atomrechtliches Genehmigungsverfahren, Wasserkraftwerk)
Im öffentlichen Sektor zuhause

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Passgenau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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