Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir stehen Mandanten aus der Privatwirtschaft – auf Arbeitnehmer-, Geschäftsführer- und Arbeitgeberseite – mit einer „klassischen“ Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, etwa zur Statusfeststellung, zur Verfügung.
Wir bieten für den öffentlichen Dienst:
Eine kompetente Beratung und Vertretung der Beschäftigten, Personalräte und der Anstellungskörperschaften in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel
- Befristete Verträge (TzBfG, TVöD, TVL, WissZeitVG) – Zulässigkeit, Vertragsgestaltung, Entfristungsklage
- Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände in ausgelagerten Gesellschaften
- Teilzeit, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Zusatzurlaub, Vergütung – Anspruch und Gestaltung
- Beurlaubung, Zuweisung (von Tätigkeiten bei Dritten), Abordnung, Versetzung
- Beendigung, Kündigungen – Zulässigkeit und Abwehr
- Schutz besonderer Personengruppen (Schwerbehinderte, Mütter)
- Konkurrentenverfahren bei Einstellungen und Beförderungen
- Personalvertretungsrecht, insbesondere Beteiligungsrechte der Personalräte (Begleitung im Beteiligungsverfahren und Verhandlung von Dienstvereinbarungen)
Wir bieten für die Privatwirtschaft:
Die umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Vorstandsverträgen
- Befristung, Teilzeit (TzBfG, Tarifverträge) – Zulässigkeit, Entfristung(sklage)
- Teilzeit, Urlaub, Elternzeit – Anspruch und Gestaltung
- Umsetzung, Versetzung – Anspruch und Gestaltung
- Schutz besonderer Personengruppen (Auszubildende, Mütter, Schwerbehinderte)
- Kündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge
- Betriebsübergang – rechtliche Bedingungen, Herausarbeitung arbeitsrechtlicher Haftungsrisiken
- Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung der Arbeitgeber und Betriebsräte zu Mitbestimmungsrechten, Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsverlagerung, -schließung u.a.)
- Datenschutzrecht
Erfahrung und Referenzen im Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung einer Vielzahl von Beamten und Dienstherren in Land und Bund auf allen Gebieten des Beamten- und Disziplinarrechts sowie in Verfahren nach den SGB IV, V, VI, VII außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht sowie in der Sozialgerichtsbarkeit
insbesondere
- Kommunen und Verbände in arbeitsrechtlichen, dienstrechtlichen und speziell disziplinarrechtlichen Angelegenheiten,
- Kammern und Sozialversicherungsträger in arbeitsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen und dienst(ordnungs-)rechtlichen Fragen,
- Versorgungskasse und ein Sondervermögen des Bundes in beamtenversorgungsrechtlichen Angelegenheiten,
- Entsorgungsgesellschaft der öffentlichen Hand in arbeitsrechtlichen Verfahren,
- Stiftungen des öffentlichen Rechts und Gewerkschaften in beamtenrechtlichen Fragen,
- Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) in beamtenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten.
insbesondere
- verschiedene Hochschulen in dienstrechtlichen und hochschulrechtlichen Angelegenheiten,
- Verfahren zur korporationsrechtlichen Zugehörigkeit der außerplanmäßigen Professoren zur Professorengruppe
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die hochschulmedizinischen Regelungen des NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz)
- Vertretung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der Arbeitszeit (Unterrichtsverpflichtung)
vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg
- Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen aus den Bereichen Automotive, IT, techn. Überwachung, Wasseraufbereitung und Zellstoffindustrie in arbeitsrechtlichen Verfahren
- Beratung von Gewerkschaften in beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen