Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir stehen Mandanten aus der Privatwirtschaft – auf Arbeitnehmer-, Geschäftsführer- und Arbeitgeberseite – mit einer „klassischen“ Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, etwa zur Statusfeststellung, zur Verfügung.

Wir bieten für den öffentlichen Dienst:

Eine kompetente Beratung und Vertretung der Beschäftigten, Personalräte und der Anstellungskörperschaften in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel

  • Befristete Verträge (TzBfG, TVöD, TVL, WissZeitVG) – Zulässigkeit, Vertragsgestaltung, Entfristungsklage
  • Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände in ausgelagerten Gesellschaften
  • Teilzeit, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Zusatzurlaub, Vergütung – Anspruch und Gestaltung
  • Beurlaubung, Zuweisung (von Tätigkeiten bei Dritten), Abordnung, Versetzung
  • Beendigung, Kündigungen – Zulässigkeit und Abwehr
  • Schutz besonderer Personengruppen (Schwerbehinderte, Mütter)
  • Konkurrentenverfahren bei Einstellungen und Beförderungen
  • Personalvertretungsrecht, insbesondere Beteiligungsrechte der Personalräte (Begleitung im Beteiligungsverfahren und Verhandlung von Dienstvereinbarungen)

Wir bieten für die Privatwirtschaft:

Die umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Vorstandsverträgen
  • Befristung, Teilzeit (TzBfG, Tarifverträge) – Zulässigkeit, Entfristung(sklage)
  • Teilzeit, Urlaub, Elternzeit – Anspruch und Gestaltung
  • Umsetzung, Versetzung – Anspruch und Gestaltung
  • Schutz besonderer Personengruppen (Auszubildende, Mütter, Schwerbehinderte)
  • Kündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge
  • Betriebsübergang – rechtliche Bedingungen, Herausarbeitung arbeitsrechtlicher Haftungsrisiken
  • Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung der Arbeitgeber und Betriebsräte zu Mitbestimmungsrechten, Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsverlagerung, -schließung u.a.)
  • Datenschutzrecht

Erfahrung und Referenzen im Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung einer Vielzahl von Beamten und Dienstherren in Land und Bund auf allen Gebieten des Beamten- und Disziplinarrechts sowie in Verfahren nach den SGB IV, V, VI, VII außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht sowie in der Sozialgerichtsbarkeit

insbesondere

  • Kommunen und Verbände in arbeitsrechtlichen, dienstrechtlichen und speziell disziplinarrechtlichen Angelegenheiten,
  • Kammern und Sozialversicherungsträger in arbeitsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen und dienst(ordnungs-)rechtlichen Fragen,
  • Versorgungskasse und ein Sondervermögen des Bundes in beamtenversorgungsrechtlichen Angelegenheiten,
  • Entsorgungsgesellschaft der öffentlichen Hand in arbeitsrechtlichen Verfahren,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts und Gewerkschaften in beamtenrechtlichen Fragen,
  • Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) in beamtenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung und Vertretung einer Vielzahl von Beamten und Dienstherren in Land und Bund auf allen Gebieten des Beamten- und Disziplinarrechts sowie in Verfahren nach den SGB IV, V, VI, VII außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht sowie in der Sozialgerichtsbarkeit

insbesondere

  • verschiedene Hochschulen in dienstrechtlichen und hochschulrechtlichen Angelegenheiten,
  • Verfahren zur korporationsrechtlichen Zugehörigkeit der außerplanmäßigen Professoren zur Professorengruppe
  • Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die hochschulmedizinischen Regelungen des NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz)
  • Vertretung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der Arbeitszeit (Unterrichtsverpflichtung)
    vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg
  • Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen aus den Bereichen Automotive, IT, techn. Überwachung, Wasseraufbereitung und Zellstoffindustrie in arbeitsrechtlichen Verfahren
  • Beratung von Gewerkschaften in beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen
Im öffentlichen Sektor zuhause

Kompetenzen

Passgenau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Verwaltungsrecht