Bau- und Architektenrecht

Die öffentliche Hand ist ein wichtiger Bauherr. Bauprojekte verlangen belastbare Vertragsregelungen im Verhältnis zu den weiteren Akteuren. Dazu gehören die planenden und ausführenden Unternehmen ebenso wie Architekten, Ingenieure, Statiker und Handwerker.

Wir beraten im Kontext der Beschaffungsprozesse zu allen aktuellen Themen im privaten Bau- und Architektenrecht und gestalten für Sie passgenaue Architektenverträge.

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