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Arbeitsrecht

Wir beraten in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten im öffentlichen Sektor, in beamtenrechtlichen beziehungsweise arbeitsrechtlichen Fragen für das Tarifpersonal oder für außertariflich Beschäftigte.

Darüber hinaus stehen wir Mandanten aus der Privatwirtschaft – auf Arbeitnehmer-, Geschäftsführer- und Arbeitgeberseite – mit einer „klassischen“ Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, etwa zur Statusfeststellung, zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir bieten

für den öffentlichen Dienst: Eine kompetente Beratung und Vertretung der Beschäftigten, Personalräte und der Anstellungskörperschaften in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel

  • Befristete Verträge (TzBfG, TVöD, TVL, WissZeitVG) – Zulässigkeit, Vertragsgestaltung, Entfristungsklage
  • Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände in ausgelagerten Gesellschaften
  • Teilzeit, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Zusatzurlaub, Vergütung – Anspruch und Gestaltung
  • Beurlaubung, Zuweisung (von Tätigkeiten bei Dritten), Abordnung, Versetzung
  • Beendigung, Kündigungen – Zulässigkeit und Abwehr
  • Schutz besonderer Personengruppen (Schwerbehinderte, Mütter)
  • Konkurrentenverfahren bei Einstellungen und Beförderungen
  • Personalvertretungsrecht, insbesondere Beteiligungsrechte der Personalräte (Begleitung im Beteiligungsverfahren und Verhandlung von Dienstvereinbarungen)

für die Privatwirtschaft: Die umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Vorstandsverträgen
  • Befristung, Teilzeit (TzBfG, Tarifverträge) – Zulässigkeit, Entfristung(sklage)
  • Teilzeit, Urlaub, Elternzeit – Anspruch und Gestaltung
  • Umsetzung, Versetzung – Anspruch und Gestaltung
  • Schutz besonderer Personengruppen (Auszubildende, Mütter, Schwerbehinderte)
  • Kündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge
  • Betriebsübergang – rechtliche Bedingungen, Herausarbeitung arbeitsrechtlicher Haftungsrisiken
  • Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung der Arbeitgeber und Betriebsräte zu Mitbestimmungsrechten, Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsverlagerung, -schließung u.a.)
  • Datenschutzrecht