Arbeitsrecht
Wir beraten in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten im öffentlichen Sektor, in beamtenrechtlichen beziehungsweise arbeitsrechtlichen Fragen für das Tarifpersonal oder für außertariflich Beschäftigte.
Darüber hinaus stehen wir Mandanten aus der Privatwirtschaft – auf Arbeitnehmer-, Geschäftsführer- und Arbeitgeberseite – mit einer „klassischen“ Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, etwa zur Statusfeststellung, zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir bieten
für den öffentlichen Dienst: Eine kompetente Beratung und Vertretung der Beschäftigten, Personalräte und der Anstellungskörperschaften in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel
- Befristete Verträge (TzBfG, TVöD, TVL, WissZeitVG) – Zulässigkeit, Vertragsgestaltung, Entfristungsklage
- Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände in ausgelagerten Gesellschaften
- Teilzeit, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Zusatzurlaub, Vergütung – Anspruch und Gestaltung
- Beurlaubung, Zuweisung (von Tätigkeiten bei Dritten), Abordnung, Versetzung
- Beendigung, Kündigungen – Zulässigkeit und Abwehr
- Schutz besonderer Personengruppen (Schwerbehinderte, Mütter)
- Konkurrentenverfahren bei Einstellungen und Beförderungen
- Personalvertretungsrecht, insbesondere Beteiligungsrechte der Personalräte (Begleitung im Beteiligungsverfahren und Verhandlung von Dienstvereinbarungen)
für die Privatwirtschaft: Die umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Vorstandsverträgen
- Befristung, Teilzeit (TzBfG, Tarifverträge) – Zulässigkeit, Entfristung(sklage)
- Teilzeit, Urlaub, Elternzeit – Anspruch und Gestaltung
- Umsetzung, Versetzung – Anspruch und Gestaltung
- Schutz besonderer Personengruppen (Auszubildende, Mütter, Schwerbehinderte)
- Kündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge
- Betriebsübergang – rechtliche Bedingungen, Herausarbeitung arbeitsrechtlicher Haftungsrisiken
- Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung der Arbeitgeber und Betriebsräte zu Mitbestimmungsrechten, Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsverlagerung, -schließung u.a.)
- Datenschutzrecht